Fragen und Antworten zu Familienwappen
und Themen der Wappenkunde
Darf jeder ein Wappen annehmen?
Ja. Zur Annahme eines Familienwappens bedarf es keinerlei behördlicher Genehmigungen, jeder darf ein neues Familienwappen annehmen, unabhängig vom Geschlecht oder der Nationalität. Anlässe zu Wappenstiftungen gibt es genug. Seit dem 14. Jahrhundert sind Allianzwappen, Ehewappen und Heiratswappen bekannt. Die Familienwappen beider Geschlechter wurden nebeneinander gezeigt, das Wappen des Ehemanns wurde dann in der Regel seitenverkehrt dargestellt.
Können auch gleichgeschlechtliche Partner ein Allianzwappen annehmen?
Ja, durch die Liberalisierung der Gesetzgebung und der Möglichkeit zu gleichgeschlechtlichen Ehen sind auch hier Partnerwappen, Allianzwappen oder Ehewappen üblich geworden.
Was ist ein Damenwappen?
In früheren Zeiten wurden für Frauen eigene Damenwappen ohne Helm, Helmdecken und Helmzier entworfen. Bei Damenwappen war das Wappenschild von Bändern oder Blumengirlanden umgeben.
Muss vor der Wappenstiftung Ahnenforschung betrieben werden?
Nein. Aber Ahnenforschung und Wappenstiftung können sich ergänzen. Für einige Wappenstifter ist aus unterschiedlichen Gründen der Bezug zu Ihren Vorfahren und deren Herkunft weniger wichtig, auch hier ist die Erstellung eines Familienwappens möglich.
Kann man ein Familienwappen verschenken?
Ja. Es sollten aber familiäre und persönliche Daten des zu Beschenkenden vorliegen.
Was ist eine Wappenbegründung?
Die Wappenbegründung steht im Wappenbrief und in der Wappenrolle und beschreibt die Symbole und Farben.
Was ist ein Wappenbrief?
Im Wappenbrief wird Ihr Familienwappen mit Wappenregistriernummer, Wappenbegründung und Wappenbeschreibung abgebildet.
Was ist eine Wappenrolle?
Die Wappenrolle erscheint ihn Buchform, in dem Familienwappen eingetragen und registriert werden. Diese Bücher werden in offene Archive und Bibliotheken eingestellt.
Welche Bestandteile hat ein Wappen?
Wichtigster Bestandteil eines Wappens ist der Schild. Das in einen Schild gestellte Bild kann als Wappen bezeichnet werden. Die Darstellungsform des Schildes wechselte im Laufe der Jahrhunderte immer wieder seine Form. So wurde das Wappen im Laufe der Geschichte erst als „normannischer“ Schild, dann in einen Wappenschild in Dreiecksform dargestellt, wechselte in der Wiedergabe zum tartschenförmigen Schild, die barocke Wappenkartusche, bis hin zu dem heute üblichen, unten halbkreisförmig gestalteten Schild.
Helm, Helmzier und Helmdecke sind ein weiterer Bestandteil des Wappens. Das Familienwappen zeigt in der Regel den Helm mit seinem heraldischen Schmuck, der Helmzier und den Helmdecken. Wie der Schild, so wandelte sich auch der Helm in der Wappendarstellung mit den Änderungen in Mode und Rüstungstechnik. Frühe Wappen zeigen den Topfhelm, später den Bügelhelm. Für bürgerliche Wappen wird der Stechhelm verwendet. In der Wappendarstellung war der Spangenhelm ab dem 15. Jahrhundert in der Regel adeligen Familienwappen vorbehalten. Mit diesen Wappendarstellungen sollte schon auf den ersten Blick eine Differenzierung zwischen bürgerlichen Familienwappen und adeligen Wappen erfolgen können.
In der Helmzier der Wappen werden in der Regel Schildfiguren wiederholt und oftmals auch durch Hinzufügung von Geweihen, Büffelhörnern, Federbüschen oder Flügeln ergänzt.
Die Helmdecken der Wappen leiten sich wohl vom ledernen Nackenschutz der hochmittelalterlichen Helme ab. Sie werden heute im Familienwappen gerne besonders raumfüllend und dekorativ gestaltet, oder in Bändern oder Blattwerk dargestellt.
Welche Bedeutung haben die Farben im Familienwappen?
In der Heraldik gibt es Farben und Metalle. Unter „Metall“ versteht man Gold und Silber, die als Gelb und Weiß wiedergegeben werden. Unter „Farben“ versteht man in der Heraldik Schwarz, Rot, Grün, Blau. Ausnahmsweise können menschliche Figuren „natürlich“, also hautfarben dargestellt werden. Purpur findet gelegentlich bei geistlichen Wappen Verwendung. Es gilt die heraldische Farbregel, dass „Metall“ nicht neben oder auf „Metall“ und „Farbe“ nicht neben oder auf „Farbe“ stehen darf. Eine „farbige“ Figur darf beispielsweise im Wappen nur in einem „metallenem“ Feld stehen.
Was ist eine Wappenbeschreibung?
Die Wappenbeschreibung – oder „Blasonierung“, steht im Wappenbrief und in der Wappenrolle und soll dem Leser die Möglichkeit geben, ein Wappen ohne vorhandener Abbildung in Form und Farbe zu rekonstruieren. Dabei ist zu beachten, dass in der Heraldik die Seitenangaben im Wappen immer vom Standpunkt des Schildträgers und nicht von dem des Betrachters angegeben werden. Die Wappenbeschreibung darf nichts Überflüssiges enthalten, sie muss so exakt und so kurz wie möglich geschrieben werden.