Exkurs in die Heraldik

Wer kann ein Familienwappen annehmen?

Alle natürlichen Personen, die bisher kein eigenes Wappen geführt haben und denen es nicht möglich war, ein altes Familienwappen aufzuspüren, können ein Wappen durch Neuannahme erwerben. Das Recht zur Annahme eines Wappens steht dabei jeder rechtsfähigen Person zu und bedarf keiner behördlichen oder gerichtlichen Mitwirkung. Das Familienwappen wird analog zum Namensrecht nach § 12 BGB behandelt.

Was soll ein Familienwappen aussagen?

Das neue Familienwappen soll vor allem `stilvoll´ sein, d.h. das neue Familienwappen soll für alle nachfolgenden Generationen bestimmte wichtige Inhalte aufweisen. Zum einen soll das Wappen – soweit wie möglich – die Ahnen und deren Besonderheiten zeigen und genauso die Herkunft und die Region der Vorfahren dokumentieren. Man spricht von einem `redenden Wappen´, wenn das heraldische Symbol den Familiennamen wiedergibt (wie z.B. Familie `Wolf´ im Wappen einen Wolf führt). Es ist selbstverständlich, dass neue Wappen künstlerisch stilgerecht dargestellt werden und den Regeln der Heraldik entsprechen müssen. Die Kunst liegt in der klaren Gestaltung; einfache Schildform und einfacher Schildinhalt weisen auf Verständnis für gute Heraldik. Heraldik ist eine eigene Kunst; sie hat einen besonderen Stil und ihre Eigengesetzlichkeit hinsichtlich Farbwahl und Zusammensetzung der Figuren.

Entwicklung des Wappenwesens

Das Wappenwesen, die Heraldik, spielte in der Geschichte eine kaum zu unterschätzende Rolle. Das Wort Wappen stellt die niederdeutsche Sprachform des Wortes `Waffen´ dar. Es taucht erstmals im 12. Jahrhundert in der speziellen Bedeutung von `Waffenzeichen´ auf. Die ersten Wappen sind Zeichen mit Fernwirkung, die auf dem Schild, auf Helmen, Rüstungen, farbigen Bannern und Pferdedecken angebracht wurden. Diese Form der Kennzeichnung war wohl die Folge einer neuen Bewaffnungstechnik und einer neuen Art der Kriegsführung, die sich während der Zeit der Kreuzzüge entwickelt hat. Dem sozialen Gefüge der Ritterheere entsprechend war die Wappenführung zuerst Sache des Adels. Vom Ende des 13. Jahrhunderts an sind die Begriffe Adel und Wappen so unlöslich miteinander verbunden, dass man sich einen Adeligen, gleich welchen Ranges, ohne Wappen nicht mehr denken kann. Als umfassende Kulturerscheinung verbreitete sich das Wappenwesen aber sehr schnell über die Kreise des Adels hinaus und schon im 15. Jahrhundert lassen sich sehr viele bürgerliche Wappen nachweisen.

Bestandteile eines Wappens

Wichtigster Bestandteil eines Wappens ist der Schild: Nur das in einen Schild gestellte Bild kann als Wappen angesprochen werden. Der Schild wechselte seine Form im Laufe der Geschichte vom `normannischen´ Schild über die Dreiecksform, den tartschenförmigen Schild und die barocke Kartusche zu dem heute üblichen, unten halbkreisförmigen Rundschild, der sich für die Aufnahme komplizierter und gegliederter Wappenbilder besonders eignet.

Bei den Schildbildern unterscheidet die Heraldik zwischen zwei großen Gruppen, den `Heroldsbildern´ und den `gemeinen Figuren´. Die Heroldsbilder sind nichts anderes als eine durch Linien bewirkte Verteilung von Farbflächen auf dem Schild. Alle Schildbilder, die nicht durch teilende Linien entstehen, heißen in der heraldischen Fachsprache, der Blasonierung, `gemeine Figuren´. Dazu gehören sämtliche Lebewesen, Phantasiegebilde und Gegenstände aller Art, Heroldsstücke und gemeine Figuren können im Wappen beliebig kombiniert werden.

Helm, Helmzier und Helmdecke

Ein weiterer Bestandteil des Wappens ist der Helm mit seinem heraldischen Schmuck, der Helmzier und den Helmdecken. Wie der Schild so wandelte sich auch der Helm mit der Mode und der Rüstungstechnik vom Topfhelm bis zum Bügelhelm. Für Bürgerliche Wappen wird der Stechhelm verwendet, da der Spangenhelm ab dem 15. Jahrhundert zum größten Teil in adeligen Familienwappen zur Differenzierung gegenüber dem bürgerlichen Familienwappen verwendet wird. In der Helmzier werden in der Regel die Schildfiguren wiederholt und oft ergänzt durch Hinzufügung von Geweihen, Büffelhörnern, Federbüschen oder Flügeln usw. Die Helmdecken leiten sich wohl vom ledernen Nackenschutz der hochmittelalterlichen Helme ab. Sie werden heute besonders raumfüllend und dekorativ gestaltet, in Bändern oder Blattwerk dargestellt; sie wiederholen in der Regel die Hauptschildfarben des Wappens, wobei das Metall (Gold und Silber) innen, die Farben (Schwarz, Rot, Grün und Blau) immer außen stehen sollen. Gold wird oft als Gelb, Silber als Weiß dargestellt. Silber wird auch als Leerfeld gezeigt.

Bedeutung der Farben

Von großer Bedeutung für die Wappen sind die Farben. Es gibt Wappen ohne Bilder – eine geometrische Flächenaufteilung des Wappens – aber kein Wappen ohne Farben. Die Heraldik kennt nur eine bestimmte Zahl von Farben, genauer Metalle und Farben.
Unter `Metall´ versteht man in der Heraldik Gold und Silber, die als Gelb und Weiß wiedergegeben werden. Unter `Farben´ versteht man in der Heraldik Schwarz – Rot – Grün – Blau. Ausnahmsweise können menschliche Figuren in der Heraldik `natürlich´, also hautfarben dargestellt werden. Die heraldische Farbregel bestimmt nun, dass `Metall´ nicht neben oder auf `Metall´ und `Farbe´ nicht neben oder auf `Farbe´ zu stehen kommen darf. Eine `farbig´ Figur darf also nur in einem `metallenen´ Feld stehen.

Wichtigster Bestandteil eines Wappens ist der Schild: Nur das in einen Schild gestellte Bild kann als Wappen angesprochen werden. Der Schild wechselte seine Form im Laufe der Geschichte vom `normannischen´ Schild über die Dreiecksform, den tartschenförmigen Schild und die barocke Kartusche zu dem heute üblichen, unten halbkreisförmigen Rundschild, der sich für die Aufnahme komplizierter und gegliederter Wappenbilder besonders eignet.

Bei den Schildbildern unterscheidet die Heraldik zwischen zwei großen Gruppen, den `Heroldsbildern´ und den `gemeinen Figuren´. Die Heroldsbilder sind nichts anderes als eine durch Linien bewirkte Verteilung von Farbflächen auf dem Schild. Alle Schildbilder, die nicht durch teilende Linien entstehen, heißen in der heraldischen Fachsprache, der Blasonierung, `gemeine Figuren´. Dazu gehören sämtliche Lebewesen, Phantasiegebilde und Gegenstände aller Art, Heroldsstücke und gemeine Figuren können im Wappen beliebig kombiniert werden.

Regeln und Grundsätze für die Erstellung eines Familienwappens

Bei der Erstellung eines Familienwappens sollen nicht mehr als zwei der unten aufgeführten Punkte heraldisch umgesetzt werden. Die nachstehend aufgeführten Punkte werden nach der Reihen- und Rangfolge, von oben nach unten, berücksichtigt:

– wenn möglich, symbolische Umsetzung des Familiennamens

– symbolische Umsetzung der Herkunfts-, der Heimatregionen und / oder der Geburtsorte der Vorfahren

– symbolische Umsetzung von traditionellen Berufen,

– Besonderheiten in der Familie

– Geburtsort und / oder Heimatregion des Wappenstifters

– Beruf des Wappenstifters.

Die heraldischen Grundregeln lehnen den Bezug zu Hobby, Sternkreiszeichen, Weltanschauungen ab und verbieten außerdem die Aufnahme von Buchstaben, Zahlen, Signaturen, unheraldischen Zeichen und modernen Firmenlogos.