Offener Wappenbrief

Ein bleibendes Zeichen für den Zusammenhalt der Familie.

Sie können heute etwas schaffen, worauf Ihre ganze Familie noch Generationen stolz sein wird. Stiften Sie ein eigenes Wappen! Wappen werden in der Familie vererbt, die Nachkommen sind führungsberechtigt. Wappen – ein Zeichen nicht nur für den Augenblick, sondern von Dauer und Beständigkeit. Die Stiftung Ihres neuen Wappens wird in einer Urkunde, dem Wappenbrief, genau dokumentiert. Der Wappenbrief trägt den Namen und den Geburtsort des Wappenstifters. Und gibt jedermann öffentlich bekannt, dass Sie sich und Ihrer Familie ein Wappen gestiftet haben.

Sie erhalten von uns:

Die heraldische Beschreibung Ihres Wappens mit Wappenbegründung, Führungsberechtigung und Registriernummer.

Im Wappenbrief ist Ihr Wappen heraldisch beschrieben, außerdem wird Ihr Wappen genealogisch begründet. Alles was Ihr Wappen enthält, Symbole und Farben, hat eine feste Beziehung zu Ihrer Familie und Ihren Vorfahren. Natürlich ist Ihr Wappen im Wappenbrief farbig dargestellt! Um dies alles leisten zu können, bedarf es der Hilfe von fachkundigen Experten sowie einer großen heraldischen Erfahrung.

Hier können Sie nachlesen, wie Ihre Familiengeschichte in Form und Farbe umgesetzt und dokumentiert wurde:
Die farbige Abbildung Ihres Wappens in Ihrem persönlichen Wappenbrief. Die Registriernummer für die Wappenrolle Münchner Herold. Erteilung der Führungsberechtigung für Ihr Familienwappen.

Wappenbriefbestellungen werden vom Münchner Wappen Herold nur in Verbindung mit der Registrierung in der Wappenrolle Münchner Herold bearbeitet.

Beginnen Sie mit einer langen Tradition über viele Generationen hinweg.

Legen Sie heute den Grundstein für Ihr eigenes Familienwappen – wir helfen Ihnen dabei.

 

Die Wappenbegründung

Die Wappenbegründung ist ein ganz wichtiger Bestandteil Ihres Familienwappens. Nur durch die Wappenbegründung können spätere Generationen die Symbole und Farben im Wappen deuten und verstehen. Wie die Vergangenheit zeigt, können wegen fehlender Wappenbegründung sehr viele alte Familienwappen nach den dargestellten Symbolen nicht mehr verstanden und gedeutet werden, soweit es sich nicht um redende Wappen handelt. Es ist deshalb zu empfehlen, dass die Wappenbegründung immer beim Familienwappen in der Wappenrolle oder im Wappenbrief bleibt.

Wappenbeschreibung oder Blasonierung

Die Wappenbeschreibung oder der Fachausdruck – Blasonierung – soll dem kundigen Leser die Möglichkeit geben, das Wappen in Form und Farbe zu rekonstruieren. Dabei ist zu beachten, dass in der Heraldik die Seitenangaben immer vom Standpunkt des Schildträgers und nicht von dem des Betrachters angegeben werden. Die Blasonierung darf nichts Überflüssiges enthalten; sie muss so exakt und so kurz wie möglich gemeldet werden.

Wappenbrief

Im Wappenbrief, mit Wappenregistriernummer, Wappenbegründung und Wappenbeschreibung, wird mit folgender Textformulierung die Führungsberechtigung erteilt:

Führungsberechtigt sind neben dem Stifter alle Nachkommen in dieser Namenslinie analog §12 BGB.

Genealogien von Vorfahren oder Personen zur erweiterten Führungsberechtigung werden im Wappenbrief nicht genannt. Die Wappenführung weiterer Personen, neben dem Wappenstifter, wird durch § 13 UrhG geregelt.

Vordatierungen von Vorfahren – in Memoriam – im Wappenbrief sind möglich. Bei allen eingereichten und selbstgestalteten Wappen wird im Wappenbrief das Wappen heraldisch beschrieben, nicht aber begründet.