Satzung der Wappenrolle Münchner Herold nach dem Beschluss des Vereins Münchner Wappen Herold e.V. vom 10. Juni 2007

§ 1

Die „Wappenrolle Münchner Herold“ veröffentlicht international Wappen.
Die Annahme und Veröffentlichung eines Wappens richtet sich nur nach den anerkannten heraldischen Regeln.
Die Annahme und Veröffentlichung eines Wappens ist auch nicht an eine bestimmte Abstammung, Sprache oder Kultur eines Wappenstifters gebunden.

§ 2

Die „Wappenrolle Münchner Herold“ wird beim Verein Münchner Wappenherold e. V. in München geführt.
Der Verein beauftragt für diese Aufgabe ein ehrenamtlich tätiges Gremium.
Dieses Gremium besteht aus vorgebildeten Heraldikern und erfahrenen Genealogen.
Dieses Gremium entscheidet auch unanfechtbar bei Fragen der heraldischen Gestaltung eines Wappens. Das Gremium kann die Eintragung von eingereichten Wappen in die „Wappenrolle Münchner Herold“ zurückweisen.

§ 3

In die „Wappenrolle Münchner Herold“ können zur Eintragung angemeldet werden:

  • neu angenommene Wappen
  • überlieferte Wappen (Traditionswappen)
  • Allianzwappen
  • Bei Allianzwappen werden die jeweiligen Einzelwappen und das Allianzwappen mit ihren Registriernummer veröffentlicht.
  • Firmen- und Kommunalwappen (nach Absprache mit dem Gremium)

§ 4

Alle Wappen müssen den allgemein anerkannten Regeln der Heraldik entsprechen.

§ 5

Die Wappenführung ist nach dem Namensrecht geregelt.
Bei allen neugestalteten Wappen ist dem Antrag eine Begründung der Wappengestaltung und der Farbgebung beizufügen (Wappenbegründung).

§ 6

Bei Anmeldung überlieferter Wappen (Traditionswappen) ist eine Erklärung abzugeben, mit der der Antragsteller die Berechtigung zur Führung dieses Wappens nachweist. Eine Erklärung, Sinndeutung von Wappen und Farben erfolgt in der „Wappenrolle Münchner Herold“ nicht.

§ 7

Die „Wappenrolle Münchner Herold“ enthält:

1.) den Familiennamen, Vornamen, das Geburtsdatum und den Geburtsort des Antragstellers
2.) die Abbildung des vollständigen Wappens
3.) eine Wappenbegründung / entfällt bei eingereichten Wappen und bei Traditionswappen
4.) eine heraldisch einwandfreie Wappenbeschreibung
5.) die Registriernummer in der „Wappenrolle Münchner Herold“

§ 8

In die „Wappenrolle Münchner Herold“ werden nicht eingetragen:

  • Wappen, die nachweislich bereits von einem anderen Geschlecht geführt wurden oder gegenwärtig geführt werden, oder sich von vorgenannten so unwesentlich unterscheiden dass die Gefahr einer Verwechslung gegeben ist,
  • Wappen, die den allgemein anerkannten heraldischen Regeln der Heraldik widersprechen.
    Das Gremium überprüft alle eingereichten Wappen. Widerspricht ein eingereichtes Wappen der Satzung, so wird der Einreicher darauf hingewiesen
    und ihm zur Abstellung der Beanstandung Gelegenheit gegeben. Der Antrag kann schriftlich zurückgewiesen werden.

§ 9

Die Eintragung eines Wappens in die „Wappenrolle Münchner Herold“ hat keine rechtsbegründende Wirkung.
Mit der Eintragung und Veröffentlichung wird jedoch der Beweis erbracht, seit wann und in welcher Form das Wappen von der betreffenden Familie geführt wird und sichert so den Rechtschutz des § 12 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Eine Löschung eingetragener Wappen findet auch auf Antrag nicht statt.

Bei Eintragungen in andere Wappenrollen, Online-Wappenrollen oder -sammlungen, ist immer ohne Ausnahme die Erlaubnis der Wappenrolle Münchner Herold einzuholen.

§ 10

Für die heraldische, genealogische und wappenrechtliche Überprüfung und die Veröffentlichung des Wappens in der Buchreihe der „Wappenrolle Münchner Herold“ werden Kosten berechnet. Jedes Wappen ist in der Wappenrolle farbig abgebildet. Bei der Einreichung des Wappens zur Veröffentlichung hat der Antragsteller eine schriftliche Erklärung abzugeben, aus der sich ergibt, dass er von der Satzung der „Wappenrolle Münchner Herold“ Kenntnis genommen hat, dass er mit der Veröffentlichung seiner persönlichen Daten und genealogischen Angaben in der Buchreihe der „Wappenrolle Münchner Herold“ und in der „Onlinewappenrolle“ einverstanden ist.

§ 11

Die „Wappenrolle Münchner Herold“ erscheint bei Erreichen der mindestens notwendigen Anzahl an Registrierungen.