Laut § 10 aus der Satzung der Wappenrolle Münchner Herold vom 10.06.2007, 
werden aus genealogischen Gründen und zur Sicherung der Rechte am Familienwappen 
der Geburtsort und das Geburtsdatum des Wappenstifters erwähnt. Die Wappenrollen-Registrierungen erfolgen nach den Bestimmungen der Wappenrollen-Satzung, von der Kenntnis genommen wurde.

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Antrag zur Registrierung und Veröffentlichung

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Über das Erscheinen der Wappenrolle werden Sie rechtzeitig informiert, der Wappenrolleneintrag wird Ihnen erst zu diesem Zeitpunkt berechnet.
Bitte beachten: Wappenerstellung und Wappenregistrierung sind zwei getrennte Zeiträume.

Bestellung Wappenrolle (Wappenbuch)

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Wählen Sie aus den nachfolgend angegebenen Möglichkeiten zwei Vorschläge aus, die Ihnen für die Gestaltung Ihres Familienwappens am wichtigsten erscheinen: