Laut § 10 aus der Satzung der Wappenrolle Münchner Herold vom 10.06.2007, werden aus genealogischen Gründen und zur Sicherung der Rechte am Familienwappen der Geburtsort und das Geburtsdatum des Wappenstifters erwähnt. Die Wappenrollen-Registrierungen erfolgen nach den Bestimmungen der Wappenrollen-Satzung, von der Kenntnis genommen wurde.